AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

LANDHOTEL BAD DÜRRENBERG

  1. Geltungsbereich
    1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder einzelnen Betten zur Beherbergung und Gastaufnahme im Hotel und auch für diesbezügliche Hotelkontingentierungen sowie für alle für den Kunden in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Landhotels Bad Dürrenberg in Trägerschaft der Landerlebniswelt Bad Dürrenberg gGmbH, Oebleser Str. 5c in 06231 Bad Dürrenberg (kurz: LEW). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen tragen die Kurzbezeichnung: AGB Landhotel.
    1.2. Die AGB Landhotel gelten nicht für Veranstaltungen im Landhotel. Für die diesbezüglichen Lieferungen und Leistungen gilt das gesonderte Regelungswerk AGB Veranstaltungen.
    1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

  1. Vertragsabschluss
    2.1. Vertragspartner des Beherbergungsvertrages ist die LEW, im Folgenden als „Hotel“ bezeichnet, und der Kunde. Der Begriff des Beherbergungsvertrages gilt als einheitliche Bezeichnung für jeden typengemischten Vertrag in Form eines Hotel-, Hotelaufnahme-, Gastaufnahme-, Hotelzimmervertrages etc. Der Begriff des Kunden gilt als einheitliche Bezeichnung für jeden Besteller, Gast, Mieter, Reservierenden, Veranstalter etc., gleich ob Verbraucher oder Unternehmer.
    2.2. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zu Stande. Die Annahme des Hotels erfolgt durch eine entsprechende Buchungs-, Kontingentierungs- oder Reservierungsbestätigung, welche jeweils mündlich, fernmündlich, postalisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann. Der Beherbergungsvertrag wird mit dem Zugang der Annahmeerklärung unmittelbar rechtswirksam. Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden besteht nicht, auch dann nicht, wenn der Beherbergungsvertrag (nachfolgend Vertrag) ausschließlich durch Fernkommunikationsmittel zu Stande gekommen ist, auf den § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB in der Fassung ab 13.06.2014 wird verwiesen.
    2.3. Hat ein Dritter nicht im eigenen Namen sondern in Vertretung oder als Bote für einen Kunden Bestellungen, Buchungen oder Reservierungen vorgenommen, gilt er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden solange als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, solange der vertretende Kunde den Vertrag nicht bestätigt hat. Ein Handeln des Dritten für den Kunden ohne oder außerhalb der Vertretungsmacht oder des Botenauftrages verpflichtet den Dritten in eigener Person gegenüber dem Hotel, § 179 BGB (Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht) gilt in diesen Fällen entsprechend. Der Dritte ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere hiesige AGB Landhotel an den Kunden vollständig weiterzuleiten.

 

  1. Leistungen, Preise, Zahlungen
    3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer oder einzelne Betten oder diesbezüglich gebuchte Hotelkontingente und sonstige bestellte Leistungen nach Maßgabe der AGB Landhotel bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung oder Bettenüberlassung oder die diesbezügliche Hotelkontingentierung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte oder veranlasste Leistungen und Auslagen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
    3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden Steuern und lokalen Abgaben im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderungen der jeweils geltenden Steuern, z.B. der gesetzlichen Umsatzsteuer, oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung einzelner Steuern oder lokaler Abgaben auf den jeweiligen Leistungsgegenstand nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich unabhängig von Steuern und lokalen Abgaben der vom Hotel für seine jeweiligen Leistungen allgemein berechnete oder zu Grunde gelegte Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben, jedoch höchstens um bis zu 10 %.
    3.4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann auch die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, vom Kunden die für ihn als Verbraucher oder Unternehmer jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Ungeachtet dessen, bleiben dem Hotel der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine pauschale Mahngebühr von 2,50 EUR erheben.
    3.5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Deren Höhe und Fälligkeit können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, die bei Aufenthalt des Kunden pro rata temporis aufgelaufenen Forderungen für Unterkunft und sonstige in Anspruch genommene Leistungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
    3.6. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

  1. Reservierung & Stornierung
    Die nachfolgenden Begriffe „einfache Reservierung“ und „garantierte Reservierung“ unterscheiden sich dadurch, dass der Gast bei einer einfachen Reservierung lediglich ein Hotelzimmer bestellt, während er bei der garantierten Reservierung zusätzlich die Zahlung durch die Angabe seiner Kreditkartendaten (Kreditkartennummer, Gültigkeitsdatum und 3-stellige Sicherheitsnummer) garantiert. Mit dem nachfolgenden Begriff „Stornierung“ ist der Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag gemeint. Wenn der Gast bei einer einfachen Reservierung nicht bis 18 Uhr im Hotel erscheint, verfällt die Reservierung ersatzlos und die reservierten Zimmer gehen zurück in den freien Verkauf. Bei einer garantierten Reservierung wird die Reservierung des Hotelzimmers auch nach 18 Uhr für den Gast aufrechterhalten. Der Gast kann einfache Reservierungen 24 Stunden vor Anreise kostenfrei stornieren. Bei garantierten Reservierungen sind die jeweiligen Restriktionen der Buchungen ausschlaggebend. Stornierungen von garantierten Reservierungen, die nach 18 Uhr am Anreisetag erfolgen, sind nicht zulässig und führen nicht zu einer Beendigung des Beherbergungsvertrages. In diesem Fall bleibt der Gast dazu verpflichtet, den Übernachtungspreis für die erste Nacht abzüglich 10 % für ersparte Aufwendungen zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn der Gast am Anreisetag nicht erscheint, ohne seine Reservierung zu stornieren. Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab der zweiten Nacht storniert.

Folgende Bedingungen bei Gruppenbuchungen ab 10 Personen:
1. Stornierung zwischen einschl. 30. und einschl. 15.Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung von 50% der gebuchten Leistung
2. Stornierung einschl. 14. und einschl. 8.Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung von 60% der gebuchten Leistung
3. Stornierung einschl. 7. und einschl. 3.Tag vor Erbringung der jeweiligen Leistung: Berechnung von 80% der gebuchten Leistung

 

  1. Rücktritt des Kunden
    Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme, Umbuchung, Untervermietung
    5.1. Der Kunde wird unter Verweis auf Ziffer 2 dieser AGB Landhotel darauf hingewiesen, dass der rechtswirksam zu Stande gekommene Beherbergungsvertrag nicht ohne Weiteres von ihm einseitig aufgelöst bzw. gebuchte Zimmer oder einzelne Betten oder diesbezügliche Hotelkontingentierungen nicht ohne Weiteres von ihm einseitig abbestellt, storniert oder umgebucht werden können. Die aufgrund eines wirksamen Beherbergungsvertrages vom Hotel für den Kunden bereitgehaltenen Zimmer oder einzelne Betten oder diesbezügliche Kontingente sind vom Kunden selbst dann zu bezahlen, wenn diese gebuchten Leistungen aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen nicht oder nicht in dem vollen Umfang in Anspruch genommen werden, insoweit wird auf §§ 535 Abs. 2, 537 BGB verwiesen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Recht, Schadensersatz zu verlangen, für das Hotel besteht, sollte ein Rücktrittsrecht des Kunden bestehen und dieser davon Gebrauch machen, insoweit wird auf § 325 BGB verwiesen.
    5.2. Ein generelles vertragliches Rücktrittsrecht für den Kunden aufgrund dieser AGB Landhotel besteht nicht. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel wirksam geschlossenen Beherbergungsvertrag ist nur möglich, wenn a) ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich gesondert vereinbart wurde oder b) ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder c) das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Es liegt allein in der Sphäre des Kunden vor dem Vertragsabschluss gegenüber dem Hotel geltend zu machen, wenn er für sich die Vereinbarung eines vertraglichen Rücktrittsrechts wünscht und, insbesondere bei Hotelkontingentierungen, ggf. in welchem Umfang. Sowohl jedes ausdrücklich gesondert vereinbarte Rücktrittsrecht als auch die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform zu erfolgen. Ein Rechtsanspruch des Kunden gegenüber dem Hotel der Vereinbarung eines gesonderten Rücktrittsrechts für den Kunden zuzustimmen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch des Kunden gegenüber dem Hotel auf Zustimmung zu einer etwaigen Vertragsaufhebung.
    5.3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Rücktrittsrecht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde, kann der Kunde nach Maßgabe der individuell vereinbarten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten (abbestellen, stornieren).
    5.4. Ist ein Rücktrittsrecht für den Kunden nicht gesondert vereinbart oder ein solches bereits erloschen, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht oder gesetzliches Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, so behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung vom Kunden zu verlangen und dabei die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmer oder einzelner Betten oder diesbezüglicher Hotelkontingente sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmer oder einzelnen Betten oder diesbezügliche Hotelkontingente nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für die ersparten Aufwendungen und Aufwendungsersatzansprüche wie folgt pauschalieren:
    a) Bei der Nichtinanspruchnahme von Zimmern oder einzelnen Betten oder diesbezüglicher Kontingente für reine Übernachtungen ohne weitere Verpflegungsleistungen wird der Wert der ersparten Aufwendungen und Aufwendungsersatzansprüche mit insgesamt 10 % des Vertragswertes pauschaliert. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, insgesamt 90 % des vertraglich vereinbarten Vertragswertes an das Hotel zu zahlen.
    b) Bei der Nichtinanspruchnahme von Zimmern oder einzelnen Betten oder diesbezüglicher Kontingente für Übernachtungen mit Frühstück als Verpflegungsleistung oder gleichartiger Pauschalarrangements wird der Wert der ersparten Aufwendungen und Aufwendungs-ersatzansprüche mit insgesamt 20 % des Vertragswertes pauschaliert. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, insgesamt 80 % des vertraglich vereinbarten Vertragswertes an das Hotel zu zahlen.
    c) Bei der Nichtinanspruchnahme von Zimmern oder einzelnen Betten oder diesbezüglicher Kontingente für Übernachtungen mit Halbpension als Verpflegungsleistung oder gleich-artiger Halbpensionpauschalarrangements wird der Wert der ersparten Aufwendungen und Aufwendungsersatzansprüche mit insgesamt 30 % des Vertragswertes pauschaliert. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, insgesamt 70 % des vertraglich vereinbarten Vertrags-wertes an das Hotel zu zahlen.
    d) Bei der Nichtinanspruchnahme von Zimmern oder einzelnen Betten oder diesbezüglicher Kontingente für Übernachtungen mit Vollpension als Verpflegungsleistung oder gleich-artiger Vollpensionpauschalarrangements wird der Wert der ersparten Aufwendungen und Aufwendungsersatzansprüche mit insgesamt 40 % des Vertragswertes pauschaliert. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, insgesamt 60 % des vertraglich vereinbarten Vertrags-wertes an das Hotel zu zahlen.
    Dem Kunden steht in allen Fällen der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
    5.5. Bei einer teilweisen Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden, wie z.B. bei verringerter Personenanzahl und dadurch bedingter teilweiser Nichtinanspruchnahme von Zimmern oder einzelnen Betten oder diesbezüglichen Hotelkontingenten, gelten die unter Ziffer 4.4. niedergelegten Maßstäbe nur für den jeweils von der Nichtinanspruchnahme betroffenen Vertragsteil und Umfang. Dem Kunden steht auch in diesem Fall der Nachweis frei, dass die jeweils entsprechenden anteiligen Ansprüche des Hotels nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
    5.6. Bei einer teilweisen Nichtinanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden bleibt es dem Hotel unbenommen, anstatt der Regelungen in Ziffer 4.5. seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer oder einzelnen Betten oder diesbezüglicher Hotelkontingente oder anderer Leistungen des Hotels oder der Verringerung der Aufenthaltsdauer des Kunden allein davon abhängig zu machen, dass sich der Preis für die Zimmer oder einzelnen Betten oder entsprechenden Hotelkontingente und / oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
    5.7. Das Hotel räumt dem Kunden das Recht ein, Umbuchungen eines wirksam geschlossenen Beherbergungsvertrages mit identischem Vertragsinhalt (Anzahl der Zimmer, Betten oder Hotelkontingente und der Aufenthaltsdauer und sonstigen Leistungen des Hotels) aber für eine kalendermäßig spätere Aufenthaltszeit (Verschiebung der Anreise auf einen später liegenden Termin) bis längstens 6 Wochen vor dem ursprünglich geplanten Anreisetermin kostenfrei vorzunehmen. Diese kostenfreie Umbuchung setzt aber weiter voraus, dass der kalendermäßig später liegende Anreisetermin des Kunden nicht länger als vier Monate hinter dem ursprünglich gebuchten Anreisetermin liegt und das für diesen später liegenden Zeitraum entsprechend freie Kapazitäten des Hotels vorhanden sind, um die Umbuchung mit identischem Vertragsinhalt zu gewährleisten. Unter den hiesigen Voraussetzungen der kostenfreien Umbuchung kommen die Regelungen nach Ziffer 4.4. nicht zur Anwendung.
    5.8. Jegliche Art der Untervermietung oder Weitervermietung der vom Kunden nicht in Anspruch genommenen oder dem Kunden überlassenen Zimmer, Betten oder diesbezüglichen Hotel-kontingente sowie deren Nutzung zu anderen als dem im Vertrag innewohnenden Zwecken bedürfen stets der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

 

  1. Rücktritt des Hotels
    6.1. Sofern vertraglich ausdrücklich gesondert vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten (abbestellen, stornieren) kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder einzelnen Betten oder diesbezüglicher Hotelkontingente vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    6.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.5. und / oder Ziffer 3.6. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    6.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, bei Vorliegen sachlich gerechtfertigter Gründe vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, dies gilt insbesondere falls a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; b) Zimmer, Räume, einzelne Betten oder diesbezügliche Hotelkontingente schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; c) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder e) ein Verstoß gegen Ziffer 4.8. vorliegt. Alle gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
    6.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels, gleich welcher Art, begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

  1. Bereitstellung der Zimmer, Betten oder Hotelkontingente, Übergabe und Rückgabe
    7.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Betten oder diesbezüglicher Hotelkontingente soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
    7.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
    7.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr insgesamt 50 % und ab 18:00 Uhr insgesamt 90 % des vollen Logispreises (Listenpreises) dem Kunden in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt durch die verspätete Räumung entstanden ist.

 

  1. Haftung des Hotels und Verjährung
    8.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten (Kardinalpflichten) des Hotels beruhen. Darüber hinaus haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen; insoweit wird für diese sonstigen Schäden die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Pflichtverletzungen des Hotels stehen die der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit hier nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
    8.2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel unverzüglich anzuzeigen, tritt hierfür ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.
    8.3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
    8.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge gleich welcher Bauart, Motorräder, Fahrräder oder dabei mitgeführter Bestandteile, Hänger, Trailer oder dergleichen und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
    8.5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
    8.6. Die Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Sämtliche Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

  1. Schlussbestimmungen
    9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB Landhotel erfolgen stets in Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen, gleich welcher Art, durch den Kunden sind unwirksam.
    9.2. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Bad Dürrenberg.
    9.3. Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz der LEW als Trägergesellschaft des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht in Stendal.
    9.4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
    9.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

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Unsere nächsten Samstag Specials:

02.03.2024

10.00 – 11.00 „Ganzkörper-Workout“ mit Caro

16.03.2024

10.00 – 11.00 Hullern mit Heike

Bitte eigenen Reifen mitbringen

23.03.2024

10.00 – 11.00 „Zumba“ mit Celine